2.7. Mit Eingaben vom 29. Mai (zwei Eingaben) und vom 13. Juni 2025 äusserte sich der Beklagte zu den Eingaben der Klägerin vom 8. , 20. und 23. Mai 2025. 2.8. Am 13. Juni 2025 reichte die Klägerin ihren neuen Mietvertrag ein. 2.9. Mit Eingabe vom 16. Juni 2025 liess sich die Klägerin zu den Eingaben des Beklagten vom 29. Mai 2025 vernehmen. Mit Eingabe vom 3. Juli 2025 -7- äusserte sich der Beklagte zu den Eingaben der Klägerin vom 13. und 16. Juni 2025.