- die Eltern in ihrer Sorge für die Kinder mit Rat und Tat zu unterstützen; - die persönliche und schulische Entwicklung der Kinder unterstützen und begleiten; - in Absprache mit den Eltern eine geeignete Therapiestelle für D._____ und C._____ zu finden; - die Eltern bei der Umsetzung des gerichtlich festgelegten Besuchsrechts zu unterstützen und diesbezüglich bei Bedarf vermittelnd zwischen den Kindseltern zu wirken; - Allenfalls weitere Unterstützungsangebote im Sinne der Kinder zu prüfen und die Kindseltern bei der Aufgleisung zu unterstützen.