Ziff. 5.1: Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, der Berufungsklägerin an den Unterhalt der […] Kinder monatlich […] ab Zuteilung der […] Obhut an die Berufungsklägerin je Fr. 1'928 / Monat / Kind zzgl. allfälliger Kinder- und Ausbildungszulagen zu bezahlen. Ziff. 6: Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, der Berufungsklägerin an ihren persönlichen Unterhalt ab Zuteilung der […] Obhut an die Berufungsklägerin monatlich […] Fr. 1'947 / Monat zu bezahlen. Ziff. 7: [bei der Berechnung berücksichtigte Nettoeinkommen]: