Ziff. 4.1: Der Berufungsbeklagte sei für berechtigt zu erklären, die […] Kinder jedes zweite Wochenende auf eigene Kosten von Freitagabend 18:00 Uhr bis Sonntagabend 18:00 Uhr zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen sowie jährlich fünf Wochen Ferien mit ihnen zu verbringen. Ziff. 4.2: [ersatzlos streichen]