Ziff. 2.2: Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, die eheliche Liegenschaft innert 28 Tagen ab Eröffnung des Entscheids zu verlassen. -5- Ziff. 2.3: Der Berufungsbeklagte sei für berechtigt zu erklären, seine persönlichen Effekten sowie einen Anteil am Hausrat und -Mobiliar bei dessen Auszug mitzunehmen. Ziff 3: Die […] Obhut über [C._____ und D._____] sei der Berufungsklägerin zuzuteilen. Eventualiter sei […] die alternierende Obhut anzuordnen.