3. Die […] Obhut über […] C._____ […] und D._____ […] wird dem Gesuchsgegner zugeteilt. -4- 4. 4.1. Die Gesuchstellerin wird berechtigt, die gemeinsamen Kinder jedes zweite Wochenende auf eigene Kosten von Freitagabend 18:00 Uhr bis Sonntagabend 18:00 Uhr zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen sowie jährlich zwei Wochen Ferien mit ihnen zu verbringen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht wird der Parteiabsprache überlassen.