1.2. Am 16. Januar 2025 wurden C._____ und D._____ gerichtlich angehört. 1.3. Mit Stellungnahme vom 28. Januar 2025 beantragte der Beklagte (u.a.): " 2. Es sei die eheliche Liegenschaft […] dem Gesuchsgegner zur alleinigen Benutzung zuzuweisen. […] 3. Es seien C._____ […] und D._____ […] unter die […] Obhut des Gesuchsgegners zu stellen. -3- 4. Es sei der Gesuchstellerin ein gerichtlich übliches Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen, welches im Einklang mit den regelmässigen Hockeytrainings und -spielen der Kinder steht. 5. […]