1. Die Kläger betrieben den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 18. Oktober 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes R._____ für Forderungen von Fr. 2'457.10 nebst Zins zu 5 % seit 18. Oktober 2024 (1), Fr. 100.00 (2), Fr. 175.00 (3) und Fr. 179.80 (4) sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 74.00. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: " (1) Kantons-, Gemeinde-, Feuerwehrsteuern, rkt. Kirchensteuern, Ausstand 2021, Ordentliche Steuern (2) Gebühren neu (3) Gebühren bisher (4) Verzugszins bis 17.10.2024" Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag.