__ AG erfolgt und am 18. April 2023 seien die Aktiven und Passiven der J._____ AG infolge Fusion auf die K._____ AG übergegangen. Die J._____ AG sei gelöscht worden. Am 26. Mai 2023 sei die K._____ AG zu J._____ AG umfirmiert worden. Die J._____ AG habe die Forderung gemäss Verlustschein vom 17. Juni 2004 am 20. November 2023 an die Beklagte abgetreten, womit diese urkundlich nachgewiesen habe, dass sie Gläubigerin der im Verlustschein verurkundeten Forderung gewesen sei (ebenda, E. 3.2). Dem Gesuchsteller sei es nicht gelungen, sofort Einwendungen dagegen glaubhaft zu machen (ebenda, E. 5.3).