1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 27. November 2024 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des von ihm gegen die F._____ AG (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Aberkennungsklage u.a. dessen Ausstand sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten trat mit Verfügung vom 5. Dezember 2024 auf das Ausstandsbegehren des Gesuchstellers nicht ein. Gleichentags wies er das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab.