5. Das Gesuch der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihr Rechtsanwältin Marianne Wehrli, U._____, bestellt. 6. Das Gesuch des Klägers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihm Rechtsanwalt Elias Hörhager, T._____, bestellt. - 29 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)