ab 1. Juli 2025 bis 31. August 2025 - je Fr. 900.00 (davon Betreuungsunterhalt Fr. 378.00) ab 1. September 2025 - je Fr. 670.00 (davon Betreuungsunterhalt Fr. 121.00) Der Ehemann bezieht die Kinderzulagen und behält diese. Der Ehemann bezahlt die Kosten für die Spielgruppe von D._____ und allfällige Therapiekosten von C._____. Die Ehefrau bezahlt die Krankenkassenprämien der Kinder. 2.2.2. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf folgenden Werten: