7. Die Ehegatten stellen fest, dass für die Zeit vom 23. August 2024 bis 31. Dezember 2024 Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'000.00 ausstehend sind. Der Ehemann bezahlt diesen Betrag in monatlichen Raten von Fr. 100.00 zurück, erstmals ab 1. Januar 2025. 8. Die Ehegatten übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selber. 2.2. 2.2.1. Der Ehemann bezahlt der Ehefrau an den Unterhalt von C._____ und D._____ monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge: ab 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 - je Fr. 1'015.00 (davon Betreuungsunterhalt Fr. 476.00) - 28 -