Zu Beginn der Betreuung durch den Ehemann bringt die Ehefrau die Kinder zu ihm. Nach den Betreuungszeiten des Ehemanns bringt dieser die Kinder zurück zur Mutter. 4. [ersetzt durch nachfolgende Dispositiv-Ziffer 2.2.1.] 5. Die Ehegatten stellen fest, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, sich gegenseitig einen persönlichen Unterhalt zu zahlen. 6. [ersetzt durch nachfolgende Dispositiv-Ziffer 2.2.2.]