12.2. Ab dem 1. September 2025 Für die Phase ab dem 1. September 2025 resultiert rechnerisch ein Kinderunterhaltsbetrag pro Kind von Fr. 735.00 (Barunterhalt Fr. 580.00 + Betreuungsunterhalt Fr. 155.00). Dies macht nur marginal, nämlich weniger als 10 % mehr aus im Vergleich mit dem Betrag gemäss der Trennungsvereinbarung von Fr. 670.00 pro Kind. Entsprechend erscheint die Trennungsvereinbarung für diesen Zeitraum angemessen und die Vorinstanz hat sie diesbezüglich zu Recht zum Urteil erhoben.