__ Fr. 250.00 ./. Spielgruppenkosten D._____ Fr. 112.00). Entsprechend beträgt der rechnerische Betreuungsunterhalt pro Kind Fr. 378.00 (Fr. 756.00 / 2). 11.3. Ab dem 1. September 2025 In der Phase ab dem 1. September 2025 beträgt das Manko der Beklagten gerundet Fr. 310.00 (Fr. 2'543.00 ./. Fr. 2'852.00). Da die Leistungsfähigkeit des Klägers zur Deckung dieses Mankos ausreicht, beträgt der rechnerische Betreuungsunterhalt pro Kind Fr. 155.00.