_ betragen ihre Wohnkosten neu Fr. 1'490.00 (vgl. Beilage 2 zur Eingabe vom 15. April 2025, inkl. Parkplatz) Dies ergibt ausgehend von der vorinstanzlichen Be- - 22 - rechnung (ohne Positionen des familienrechtlichen Existenzminimums, welche mangels ausreichender Ressourcen nicht gedeckt werden können) folgende betreibungsrechtliche Existenzminima: Kläger: Fr. 2'788.00 (Grundbetrag Fr. 1'200.00; Wohnkosten Fr. 1'500.00 abzgl. Fr. 500.00 Wohnkostenanteile der Kinder; KVG Fr. 179.00; Arbeitswegkosten Fr. 409.00)