Im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge haben die Eltern auch gemeinsam die notwendigen Entscheidungen für die medizinische Versorgung der Kinder zu treffen. Diese Aufgabe besteht jedoch unabhängig von der Obhutsregelung; diesbezügliche Unstimmigkeiten sind für die Obhutsregelung nicht von Relevanz, solange die Absprachen bezüglich der Betreuung der Kinder funktionieren.