Die Parteien haben damit gezeigt, dass sie im Wesentlichen in der Lage sind, in den praktischen Belangen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Bisher nicht gelungen ist offenbar die Kooperation in Bezug auf die Organisation einer geeigneten Therapie für C._____. Zusammengefasst macht der Kläger die Beklagte dafür verantwortlich, keine (von der Krankenkasse übernommene) Therapie organisiert zu haben und die Beklagte umgekehrt den Kläger, die vorgesehene Figurenspieltherapie nicht finanziert zu haben. Im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge haben die Eltern auch gemeinsam die notwendigen Entscheidungen für die medizinische Versorgung der Kinder zu treffen.