Bestritten und nicht weiter belegt sind hingegen die Vorwürfe, dass der Kläger unbefugterweise in die Wohnung der Beklagten eingedrungen und/oder dort Fensterläden abmontiert habe, die Arbeitgeberin der Beklagten kontaktiert und die Beklagte bei dieser schlecht gemacht habe und er die Beklagte am 21. Januar 2025 mit den Worten bedroht habe "Ich werde Dir die Kinder wegnehmen und auch Dein Leben" (der Kläger wurde diesbezüglich mit Strafbefehl vom 3. Juli 2025 für schuldig befunden, hat gegen diesen aber gemäss seinen Angaben Einsprache erhoben).