Beweismass der Glaubhaftmachung (Urteil des Bundesgerichts 5A_297/2016 vom 2. Mai 2017 E. 2.2), was mehr als Behaupten bedeutet (BGE 120 II 398). 2. Berufungsgegenstand Die Berufung der Beklagten betrifft die Betreuungsregelung für die Kinder (Obhut und persönlicher Verkehr) sowie den Kinder- und den Ehegattenunterhalt. All diese Punkte sind Gegenstand der Trennungsvereinbarung zwischen den Parteien vom 18. Dezember 2024, welche mit dem angefochtenen Entscheid in Bezug auf die Betreuungsregelung sowie den Kinderunterhalt zum Urteil erhoben und in Bezug auf den Ehegattenunterhalt genehmigt worden ist.