2.3. Mit Eingabe vom 15. April 2025 hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Eingabe vom 29. April 2025 hielt der Kläger an seinen Anträgen fest. 2.5. Am 4. Juni 2025 leitete die Vorinstanz die vom Kläger bei ihr persönlich eingereichte Eingabe vom 30. Mai 2025 an das Obergericht weiter. 2.6. Mit Verfügung vom 12. Juni 2025 wies der obergerichtliche Instruktionsrichter den Antrag der Beklagten auf vorsorgliche Massnahmen ab. 2.7. Am 1. Juli 2025 reichte der Kläger seinen neuen Arbeitsvertrag ein.