2.4. Der Ehemann bezahlt der Ehefrau an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig - Fr. 0.00 Phase 1: ab 1. Januar 2025 bis Aufhebung alternierende Obhut, längstens bis und mit Juni 2025 - Fr. 114.00 Phase 2: ab Zuweisung der alleinigen Obhut bis längstens Juni 2025 - Fr. 281.00 Phase 3: für Juli 2025 und August 2025 - Fr. 366.00 Phase 4: ab September 2025 2.5. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf folgenden Werten: