" 1. Es sei Dispositiv-Ziffer 2 des Entscheides des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 18.12.2024 aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren: 2.1. Die gemeinsamen Kinder C._____, geboren tt.mm. 2018, und D._____, geboren tt.mm. 2020, werden ab sofort unter die alleinige Obhut der Ehefrau gestellt. Der gesetzliche Wohnsitz von C._____ und D._____ befindet sich am jeweiligen Wohnsitz der Ehefrau.