7. Die Ehegatten stellen fest, dass für die Zeit vom 23. August 2024 bis 31. Dezember 2024 Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'000.00 ausstehend sind. Der Ehemann bezahlt diesen Betrag in monatlichen Raten von Fr. 100.00 zurück, erstmals ab 1. Januar 2025. 8. Die Ehegatten übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selber. […]" -7- 2. 2.1. Gegen diesen ihr in begründeter Ausfertigung am 3. März 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 13. März 2025 Berufung mit den Anträgen: