Phase 2: ab 1. Juli 2025 - je Fr. 670.00 (davon Betreuungsunterhalt Fr. 121.00) Der Ehemann bezieht die Kinderzulagen und behält diese. Der Ehemann bezahlt die Kosten für die Spielgruppe von D._____ und allfällige Therapiekosten von C._____. Die Ehefrau bezahlt die Krankenkassenprämien der Kinder. 5. Die Ehegatten stellen fest, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, sich gegenseitig einen persönlichen Unterhalt zu zahlen. 6. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf folgenden Werten: