2. Die Ziffern 3 und 4 der von den Parteien getroffenen Trennungsvereinbarung vom 18. Dezember 2024 unterliegen der Offizialmaxime und werden mit dem Wortlaut gemäss Vereinbarung zum Urteil erhoben. In den übrigen Ziffern wird die Trennungsvereinbarung genehmigt. Die Vereinbarung lautet wie folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die Ehegatten seit 23. August 2024 getrennt leben.