4. Die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm.2018, und D._____, geb. tt.mm.2020, seien unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. 5. Dem Gesuchsgegner sei für die Kinder C._____ und D._____ ein Besuchs- und Ferienrecht wie folgt einzuräumen: a. Drei Wochenenden im Monat, von Freitag ab 18:00 Uhr bis Sonntag um 16:00 Uhr. b. In geraden Jahren an Ostern und Silvester, in ungeraden Jahren an Pfingsten. c. Jeweils am 24. Dezember.