Die Beklagte legte eine unterzeichnete Liste ihrer Debitoren per 6. März 2025 zu den Akten. Daraus geht ein Total von Fr. 16'042.20 hervor (BB 3). Deren Bestand erscheint aufgrund des Fehlens der entsprechenden Rechnung zweifelhaft. Selbst wenn die Mittel berücksichtigt würden, wäre die Beklagte damit nicht in der Lage, die angeblich nur Fr. 25'000.00 betragenden Schulden zu tilgen.