Die in Pfändung gelisteten Schulden würden in Absprache mit dem Betreibungsamt getilgt. Die restlichen Gläubiger sollten bei Weiterführung des Betriebes ebenfalls angefragt werden, um die Zahlungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Die flüssigen Mittel von Fr. 2'750.00 stellten eine Momentaufnahme dar. Unterdessen seien Debitoreneingänge verbucht und auch Zahlungen ausgeführt worden. Zudem stünden einige Aufträge kurz vor Abrechnung. Noch nie sei die Auftragslage so gut gewesen. Ferner seien Spezialisten in ihrem Tätigkeitsfeld sehr selten, und die Nachfrage habe zugenommen. Seit Mitte 2023 arbeite die Beklagte eng mit der C._____ AG Treuhand zusammen.