1.5. Die Beklagte nahm am 13. Februar 2025 gegenüber dem Bezirksgericht Lenzburg zum fehlenden Rückzug des Konkursbegehrens Stellung und beantragte, von der Eröffnung des Konkurses sei abzusehen. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 26. Februar 2025 wie folgt: " 1. Über die A._____ GmbH mit Sitz in […], wird mit Wirkung ab 26. Februar 2025, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.