1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 16. September 2024 beim Bezirksgericht Lenzburg das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2024 wurden die Parteien zur Verhandlung vom 28. November 2024 vorgeladen. 1.3. Die Beklagte entrichtete am 26. November 2024 insgesamt Fr. 8'945.15 an die Fr. 8'668.90 betragende Konkursforderung. 1.4. Die Klägerin bestätigte gegenüber dem Bezirksgericht Lenzburg am 27. November 2024, dass die Beklagte die Konkursforderung beglichen habe. Sie zog ihr Konkursbegehren in der Folge jedoch nicht zurück.