Die Schuldnerinformation des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 19. Februar 2025 (Beschwerdebeilage) weist die Betreibung Nr. aaa mit einem Ergebnis von Fr. 3'505.38 als "bezahlt an Betreibungsamt" aus. Damit ist nicht nachgewiesen, dass der gemäss Vorladung zur Konkursverhandlung geschuldete Betrag von Fr. 3'837.15 vollständig geleistet wurde.