2.2. Die Konkursforderung (inkl. Zinsen und Kosten) belief sich auf Fr. 3'837.15 (act. 11). Mit E-Mail vom 19. Februar 2025 bestätigte das Betreibungsamt Q._____, dass mit Valuta 17. Februar 2025 Zahlungen des Beklagten eingegangen seien und sie damit (unter anderem) die Betreibung, die den Konkurs ausgelöst habe, begleichen könne (act. 21). Dem ESR-Protokoll ist zu entnehmen, dass per 17. Februar 2025 Zahlungen des Beklagten in der Höhe von insgesamt Fr. 72'429.93 eingegangen sind (act. 22). Die Schuldnerinformation des Regionalen Betreibungsamtes Q.