2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 17. Februar 2025: " 1. Über B._____, geboren am tt.mm.jjjj, von R._____, S-Strasse, T._____, Inhaber des Einzelunternehmens C._____, wird mit Wirkung ab 17. Februar 2025, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.