1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 2. September 2024 für Forderungen von insgesamt Fr. 3'166.63 (nebst Zins zu 13.9 % seit dem 31. August 2024 auf Fr. 2'674.98). 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 10. September 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 4. Dezember 2024 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 11. Oktober 2024 dem Beklagten am 15. Oktober 2024 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.