1.4. Der Beklagte bringt mit Berufung vor, dass er gegen den vorinstanzlichen Entscheid sei, weil er [sich die Unterhaltsbeiträge] nicht leisten oder mit dem Lohn [nicht] leben könne. Er habe eine Lohnpfändung und lebe am Existenzminimum. Er würde es auch [nicht] "fair finden, ohne für zwei Personen zu rechnen". Er habe die Miete, Strom und die Krankenkasse und müsse jeden Tag mit seinem Privatauto zur Arbeit fahren. Wie könne er leben und wo sei seine Tochter. Zurzeit sei sie in Tunesien. Warum müsse er bezahlen. Sie sei seit dem letzten Monat nicht da.