" 1. Der jeweilige Arbeitgeber des Gesuchsgegners, aktuell E._____, […], Q._____, sei gemäss Art. 291 ZGB mit sofort vollstreckbarer Verfügung anzuweisen, vom Einkommen (inkl. Ersatzeinkommen und Nebenleistungen) des Gesuchsgegners monatlich den jeweils indexangepassten Betrag gemäss ordentlichen Verfahren betreffend Ehescheidung, Entscheid vom 14. Oktober 2020 des Bezirksgerichts Kulm, […], (Anlage 1) derzeit Fr. 794.00 für seine Tochter, A._____, geboren tt.mm.jjjj, zu Handen der Gesuchstellerin direkt an die Alimenteninkassostelle Aargau, 5001 Aarau auf das Konto F.__