gegen sie keine weiteren Betreibungen oder andere überfällige Forderungen (Beschwerde S. 4). Der bei der Obergerichtskasse hinterlegte Betrag von Fr. 10'000.00 deckt zwar nebst der Konkursforderung die beiden anderen Forderungen, für die gemäss den Schuldner-Informationen des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 3. März 2025 (Beschwerdebeilage) eine Konkursandrohung gegen die Beklagte erlassen wurde. Den Schuld- ner-Informationen des Regionalen Betreibungsamts Q._____ lassen sich indessen keinerlei Angaben über offene Verlustscheine gegen die Beklagte entnehmen. Ebenso wenig geht daraus hervor, wann die aufgeführten Betreibungen angehoben wurden.