3. 3.1. Gegen diesen ihr am 19. Februar 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 3. März 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Es sei der Entscheid SG.2024.225 des Bezirksgerichts Aarau vom 18. Februar 2025 und damit der Konkurs über die Beschwerdeführerin aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse."