1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 19. August 2024 für eine Forderung von Fr. 2'180.10 nebst Zins zu 5 % seit 17. Juli 2024 und Mahnkosten von Fr. 7.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 27. August 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 (Posteingang: 19. Dezember 2024) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 8. Oktober 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte.