9. Das Gericht möge berücksichtigen, dass ich derzeit ohne anwaltliche Vertretung handle, und mögliche formale Mängel daher nicht gegen mich verwendet werden." 3.2. Mit Eingabe vom 13. Januar 2025 (Postaufgabe: 17. Januar 2025) ersuchte der Beklagte um unentgeltliche Rechtspflege sowie die Zulassung von G._____ als "beratende Menschenrechtsexpertin" im Verfahren. 3.3. Mit Verfügung vom 21. Januar 2025 forderte der Instruktionsrichter den Beklagten zur Einreichung von Belegen zu seinem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege auf und wies den Antrag auf Zulassung von G._____ ab.