2. Der gegenwärtige Arbeitgeber sei bereits vor Anhörung des Gesuchsgegners superprovisorisch anzuweisen, sein monatliches Einkommen im oben erwähnten Umfang zurückzubehalten bzw. bis zum Erlass der Schuldneranweisung zu sperren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Verfügung vom 6. November 2024 wies der Präsident des Bezirksgerichts R._____ den Antrag auf superprovisorische Massnahmen ab. 2.3. Mit Stellungnahme datiert vom 27. November 2024 (Postaufgabe: 9. Dezember 2024) beantragte der Beklagte: -3-