5.1. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller an den Barunterhalt von C._____ monatlich vorschüssig Fr. 810.00 (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen. 7. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen ausgegangen: - Gesuchsteller: monatl. SUVA IV-Rente: Fr. 3'064.00 - Gesuchsgegnerin: monatl. Nettoeinkommen: Fr. 4'450.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen)