3. Die Gesuchsgegnerin wird berechtigt und verpflichtet erklärt, die Tochter C._____ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 18:00 Uhr, bis Sonntagabend, 20:00 Uhr, sowie jeden Mittwoch von Schulschluss bis 20:00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen und vier Wochen Ferien pro Jahr mit ihr zu verbringen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht wird in Absprache mit dem Beistand der Parteivereinbarung unterstellt.