5.5. Dass der Kläger diese Vorwürfe erhebt, lässt allerdings befürchten, dass die für das Kindeswohl von C._____ notwendige alltägliche Kooperation zwischen den Eltern leiden und sie mit einem erheblichen Loyalitätskonflikt belastet werden könnte. Die Vorinstanz hat dieser Gefährdung jedoch insofern bereits Rechnung getragen, als sie für C._____ eine Erziehungsbei- - 16 -