welche sich "bewegt" hätten. C._____ habe dem Kläger auch berichtet, dass die Beklagte sie schlage. Die Beklagte habe C._____ gesagt, dass C._____ nicht ihre leibliche Tochter sei, obschon dies nicht stimme. Bei einem Vorfall, als C._____ 1 ½-jährig gewesen sei, habe der Grossvater mütterlicherseits den Kläger mit einem Messer bedroht. C._____ berichte, dass der aktuelle Partner der Beklagten sie ausziehen, an den Beinen berühren und auf den Mund küssen würde. Nach jedem Besuch berichte C._____ von den Vorkommnissen bei der Beklagten.