4.6. Im Ergebnis hat die Beklagte an den Unterhalt der Tochter C._____ einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 810.00 zu bezahlen. 5. 5.1. Mit Meldung vom 24. März 2025 berichtete die Oberpsychologin G._____ der D._____ von einem telefonischen Gespräch mit dem Kläger. Sie führte unter anderem aus, gemäss den Aussagen des Klägers ihr gegenüber habe die Beklagte ihm gestanden, seit 16 Jahren eine sexuelle Beziehung mit ihrem Vater zu haben. C._____ habe dem Kläger berichtet, sie habe die Beklagte immer wieder mit fremden Männern im Bett nackt gesehen, - 15 -