Bei einem Jahresnettoeinkommen von Fr. 53'400.00 und unter Berücksichtigung von Abzügen für Kinderunterhaltsbeiträge von rund Fr. 10'000.00, für Berufsauslagen von Fr. 2'000.00 sowie für Versicherungsprämien von Fr. 3'600.00 erscheint bei einem daraus resultierenden steuerbaren Einkommen von rund Fr. 38'000.00 sowie ohne Berücksichtigung eines steuerbaren Vermögens eine Steuerschätzung von rund Fr. 300.00 (Gemeinde S._____, Tarif ohne Kinder) monatlich als vertretbar und ist nicht zu beanstanden.