4.2.2. Die Beklagte bestätigt, in der früheren Anstellung bis im Januar 2025 ein Einkommen von Fr. 4'450.00 erzielt zu haben. Bei der unmittelbar daran anschliessenden, aktuellen Anstellung erhalte sie einen Stundenlohn von Fr. 28.00 brutto. Würden Abzüge für Sozialbeiträge in Höhe von 14.92 % vorgenommen, resultiere ein Nettolohn von Fr. 24.05. Ausgehend von 249 Werktagen pro Jahr (feiertagsbereinigt), 25 Tagen Ferien und 8 Krankheitstagen ergäben sich 216 Arbeitstage. Bei 8.4 Stunden (100 %) pro Tag resultiere ein monatlicher Nettolohn von Fr. 3'636.00.